Der Sommerurlaub bietet vielen Menschen die wichtigste Zeit für Erholung. Doch immer mehr Berufstätige übernehmen neben ihrem Job auch die Pflege von Angehörigen. Angestellte beantragen ihren Urlaub beim Arbeitgeber meist ohne Hürden, doch bei der häuslichen Pflege entsteht schnell die Frage, wer die Betreuung in dieser Zeit übernimmt. Die Gestaltung einer entspannten Auszeit von Arbeit und Pflegealltag kann Berufstätigen mit einigen Vorkehrungen gelingen.
Verhinderungspflege beantragen
Gehen Pflegepersonen in Urlaub oder fallen krankheitsbedingt aus, greift in Deutschland die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt. Die vorherige häusliche Pflege von mindestens sechs Monaten vorausgesetzt, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen Ersatzpflege für maximal sechs Wochen pro Jahr. Anspruch besteht für grundsätzlich alle Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Je nach den Bedürfnissen des zu Pflegenden übernehmen in diesem Zeitraum ehrenamtliche Helfer, Verwandte und Bekannte oder auch ein Pflegedienst nach Absprache die häusliche Pflege. Für die Abrechnung der Kosten stellt die pflegebedürftige Person oder der gesetzliche Betreuer einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse. Egal ob im Vorfeld des Urlaubs oder nachträglich beantragt, ohne Kostennachweise mit Belegen klappt es nicht: Die Pflegekasse finanziert diese Zeit mit maximal 2.528 Euro jährlich. Sie zahlt überdies das Pflegegeld während der Verhinderungspflege zur Hälfte aus – mit Ausnahme des ersten und letzten Tages, die zu 100 % Abdeckung finden. Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit den Pflegegraden 4 und 5 kommen seit 2024 erweiterte Ansprüche zum Tragen: Pflegepersonen profitieren von einer auf acht Wochen verlängerten Verhinderungspflege. Die sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt.
Bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege
Wer Pflegebedürftige rund um die Uhr versorgt wissen will, entscheidet sich für eine Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Diese begehrten Plätze sichern sich Interessenten nur mit frühzeitiger Nachfrage. Auch die Unterbringung in einer anerkannten Wohnanlage am Urlaubsort ist eine Option. Allerdings nur innerhalb Deutschlands. Für Kostenübernahmen braucht es einen vorherigen Antrag bei der Pflegekasse. Seit 2025 sind Kurzzeit- und Verhinderungspflege flexibel kombinierbar. Die Kosten dürfen zusammen maximal 3.539 Euro je Kalenderjahr betragen.
Erste Hilfe
Bei Personen mit Pflegegrad 1 greifen diese Prozesse nicht. Da sie noch autarker in den eigenen vier Wänden leben, sichern Helpphones und andere Hausnotrufsysteme in Urlaubszeiten ab. Bei Notsituationen wie zum Beispiel Stürzen landen Alarme per Knopfdruck direkt bei der Notrufzentrale und optional bei hinterlegtem Arzt oder der Pflegekraft. Solche Geräte übernimmt die Pflegekasse komplett ab Pflegegrad 1. Wer diese Vorkehrungen trifft, genießt die Urlaubszeit in vollen Zügen und tankt Energie für die Zeit danach.
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