Das statistische Bundesamt gibt an, dass 86 % der Pflegebedürftigen in Deutschland zuhause betreut werden. Aktuell betrifft das 4,9 Millionen Menschen. Die Zahl der zu Pflegenden steigt Jahr für Jahr an und immer mehr Familien müssen sich mit der Beantragung des Pflegegrads auseinandersetzen. Wie ist diese bürokratische Belastung zu meistern?
Bedarfsermittlung
Auf dem Weg zur Pflegeleistung steht als erster Schritt immer die Frage nach dem Bedarf. Als pflegebedürftig gelten Menschen mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Krankheiten oder Behinderungen. Die Beeinträchtigung der betroffenen Person in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung muss mindestens sechs Monate andauern, um Anspruch auf einen Pflegegrad erheben zu können. Nur Pflegekassen nehmen den Antrag entgegen. Eng an Krankenkassen gekoppelt, deckt die Pflegepflichtversicherung die Leistungen in der Regel ab. Bei minderjährigen Pflegebedürftigen genügt die Familienversicherung. Pflegekassen halten die Hürden für den Antrag gering: Vom persönlichen Besuch beim Pflegestützpunkt über Anrufe bis hin zum Online-Formular bieten sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten.
Die nächsten Schritte
Die Antwort erreicht den Antragsteller per Post, wobei sich die ankommenden Formulare von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. In jedem Fall geht es um Auskünfte zur betroffenen Person, Art der beantragten Leistung sowie Besonderheiten bezüglich der Ansprüche, wie Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Senden Betroffene oder Angehörige das ausgefüllte Dokument ein, folgt als nächstes der Besuch eines Gutachters. Sachverständige prüfen Arbeitsabläufe sowie -aufwand und stufen anhand eines Punktesystems ein, welche Ansprüche gelten. Es gibt fünf verschiedene Schweregrade: Von Pflegegrad 1, definiert durch eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, bis hin zum Pflegegrad 5 mit schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit plus besonderer Anforderungen für die pflegerische Versorgung.
Leistungsansprüche im Überblick
Besonders wichtig: bei Erstantrag oder Höherstufung lieber früh mit dem Prozess beginnen. Denn nimmt die Kasse den Antrag an, erhalten Antragsteller die Leistungen rückwirkend zu dem Tag, an dem die Anfrage einging. Der Pflegegrad bestimmt die Höhe und Art der Leistungen, die Betroffene erhalten. Pflegemittel-Spezialist Mahir Baser von Baser International Service verrät: „Helpphones oder andere Hausnotrufsysteme zur Absicherung des altersgerechten Lebens in den eigenen vier Wänden übernimmt die Pflegekasse komplett ab Pflegegrad 1“. Ab Pflegegrad 2 stehen steigende Budgets für das ganze Spektrum der Pflegeleistungen wie Pflegegeld und Kurzzeitpflege bereit.
Verantwortlicher Anbieter:
Borgmeier Public Relations
Jörg Wiedebusch
wiedebusch@borgmeier.de
Website des vorgestellten Unternehmens: https://baser-international.de/